Futtermitteletiketten Teil I

Wer sein Tier bewusst ernähren will, kommt nicht umhin sich mit den Etiketten auf den Futterverpackungen zu beschäftigen. Manches liest sich mitunter recht unappetitlich und mit den kurz gehaltenen Informationen eines Etiketts kann man als „Einkäufer“ für seine Tiere manchmal nichts anfangen. Deswegen wollen wir hier aufschlüsseln, was sich hinter den Inhaltsangaben des Tierfutters verbirgt.

Was ist ein Etikett?
Das Etikett (französisch: etiquetter) ist ein Hinweisschild auf oder an einem Produkt und dessen Verpackung und enthält Angaben über das Produkt, den Inhalt oder auch das Mindesthaltbarkeitsdatum.

Auf Futtermitteln müssen vom Hersteller folgende Angaben gemacht werden:

 

  1. die garantierte Analyse der Inhaltsstoffe (wird in % angegeben)
  2. die Liste der Zutaten absteigend nach Gewicht geordnet
  3. Bezeichnung, ob es sich um ein Allein- oder Einzelfuttermittel handelt
  1. Garantierte Analyse – Gehalt an Inhaltsstoffen

Dies ist die Angabe der Nährwerte eines Futters. Der Hersteller gibt die Werte für Rohprotein, Rohfett, Rohfaser und Rohasche prozentual an. Der Feuchtigkeitsanteil muss nur angegeben werden, wenn er mehr als 10% beträgt.

Für unsere beutefressenden Katzen ist Protein (Eiweiß) der wichtigste Inhaltsstoff. Katzen benötigen qualitativ hochwertiges Eiweiß,  welches sie optimal verwerten können. Der Anteil tierischen Proteins (Beute) im Vergleich zu dem Anteil pflanzlichen Proteins (Beutemageninhalt, Gräser) sollte im Futter entsprechend hoch sein. Gute Eiweißquellen für Katzen sind Muskelfleisch (Herz zählt auch zum Muskelfleisch), Eier, Hüttenkäse (hier die salz- und laktosefreie Variante) und Leber.
Die Problematik für uns Tierhalter besteht nun darin, dass beispielsweise die enthaltene Proteinmenge als Rohproteinmenge angegeben wird. Der Rohproteinanteil gibt uns aber keinen Aufschluss über die Qualität des Proteins (pflanzlich oder tierisch) und die tatsächliche Verwertbarkeit für unseren Vierbeiner.

 

Hochwertiges Futter zeichnet sich durch eine gute Verdaulichkeit und Verwertbarkeit aus. Der Hersteller darf die Verdaulichkeitswerte nicht angeben, aber für uns „Verbraucher“ lässt sich die Verdaulichkeit gut selbst beobachten:

  • Fütterungsempfehlung des Herstellers: je mehr Futter pro Tag verfüttert werden soll, desto schlechter ist die Qualität der Zutaten (geringe Verdaulichkeit)
  • Kotmenge im Verhältnis zur gefressenen Futtermenge pro Tag: je kleiner die Haufen und je geringer ihre Anzahl, desto besser ist die Verdaulichkeit.
  • Optische Erscheinung des Tieres: auch ein glänzendes Fell gibt Aufschluss über die Qualität des Futters

2. Auflistung der Inhaltsstoffe
Die Zusammensetzung der Inhaltsstoffe wird nach Gewicht absteigend sortiert angegeben. Es gibt zwei Formen der Deklaration: die geschlossene und die offene Deklaration. Der Unterschied liegt darin, dass die Inhaltsstoffe in der geschlossenen Deklaration als Gruppen zusammengefasst werden (Beispiel: Weizen und Hafer werden zu Getreide zusammengefasst). Im Gegensatz dazu werden bei der offenen Deklaration die Zutaten einzeln gelistet und teilweise sogar noch in Komponenten gesplittet (Beispiel: Mais, Weizen; Mais gesplittet in Komponenten: Mais, Maisgrieben, Maismehl).
Beides hat seine Vor- und Nachteile: während bei der geschlossenen Deklaration schnell ersichtlich ist wie die Anteile Fleisch und Getreide verteilt sind, erhalten wir über deren Art und Qualität keinen Aufschluss. Bei der offenen Deklaration bedarf es ein wenig Kopfrechnerei, um den jeweiligen Anteil herauszufinden. Zudem ist es ein taktisch kluger Zug des Herstellers, wenn er so beispielsweise den Anteil des tatsächlichen Getreidegehalts „optisch“ verkleinert. Durch die Aufsplittung in mehrere kleine Bestandteile rutschen die einzelnen Komponenten natürlich so aufgrund des „geringeren“ Anteils an das Ende der Liste. Weiterhin müssen wir „Verbraucher“ auch bedenken, dass die Zutatenzusammensetzung vor den Futterverarbeitungsprozessen angegeben wird, was bedeutet, dass sich durch die Verarbeitung der eigentliche Zutaten-Anteil nochmalig verschieben kann (beispielsweise durch Trocknung: Frischfleisch verliert einen großen Anteil seines Gewichts, so dass sein Anteil im Endprodukt möglicherweise viel niedriger ist).

3. Allein- und Einzelfuttermittel
Als Alleinfuttermittel gilt ein Futtermittel erst, wenn es eine für die jeweilige Tierart ausgewogene Nahrung ist, der keine ergänzenden Zusätze (wie zum Beispiel Vitamine oder Spurenelemente) hinzugefügt werden müssen.
Ein Einzelfutter hingegen enthält nur Bestandteile einer für das Tier ausgewogenen Ernährung, der entsprechende Zusätze beigefügt werden müssen, damit die Ernährung des Tiers ausgewogen und vollständig ist (Beispiel: reines Fleischprodukt, das durch entsprechendes Beifutter wie Flocken und/oder Vitamin-/Mineralpräparate ergänzt werden muss).
In den USA gibt es genaue Bestimmungen für die Deklaration „Alleinfuttermittel“, die die Minimumanforderungen an Nährstoffen für Katzen berücksichtigen. Das Futter muss also den Anforderungen dieser Bestimmungen entsprechen, damit es vom Hersteller als „Alleinfuttermittel“ deklariert werden darf. In Europa dagegen gibt es solche vergleichbaren Vorschriften nicht! Es bleibt ganz dem Hersteller überlassen, ob er das Futter als Einzel- oder Alleinfuttermittel deklariert.

 

Futtermittel und die Gesetze
Gesetzlich wurden Futtermittel früher gesondert vom Lebensmittelgesetz behandelt. Aufgrund diverser Lebensmittelskandale mit Ursprung im Futtermittelbereich wurde 2005 ein einheitlicher Rechtsrahmen geschaffen, der für Futtermittel und Lebensmittel gleichermaßen gilt. Dies soll dem Verbraucherschutz dienen: höchste Priorität hat die Lebensmittelsicherheit. Futtermittel und Lebensmittel, die nicht sicher sind, dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden. Die einwandfreie Qualität der Ware ist von Hersteller, Händler und Inverkehrbringer sicherzustellen. Es wird die Rückverfolgbarkeit der Produkte und deren Verarbeitungsstufen gewährleistet.

Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch LFGB

Diese rechtliche Zusammenfassung von Lebensmittel- und Futtermittel bezieht sich allerdings auf die Rückverfolgbarkeit und Sicherstellung der Qualität, nicht jedoch auf den „Inhalt“ – bei Futtermitteln kann auf gänzlich andere Ressourcen zurückgegriffen werden als bei Lebensmitteln für den Menschen. Laut des Europäischen Futtermittelgesetzes darf in der Tierfutterherstellung zum Beispiel auch die Verwendung von Hufen, Federn und Hörnern oder Schlachtabfällen und Kadavern von Pelztieren stattfinden. Diese werden unter der Bezeichnung „tierische Nebenprodukte“ geführt.

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